Eine 24-Stunden-Betreuerin, die in Österreich arbeitet, zahlt ihre Versicherungsbeiträge an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen).
Durch diese Pflichtversicherung ist sichergestellt, dass sie in Österreich kranken- und pensionsversichert ist.
Damit die Betreuerin jedoch auch in ihrem Heimatland krankenversichert ist, muss sie den „Antrag auf Dauerbetreuung im Wohnsitzstaat (EU/EWR/Schweiz)“ ausfüllen und an die zuständige SVS-Landesstelle schicken.
Nach der Prüfung erhält sie ein Formular (S1), das sie bei der Krankenkasse in ihrem Heimatland vorlegen kann.
So kann sie auch dort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtige Hinweise
Der Umfang der Leistungen und die Selbstbehalte richten sich nach den Regeln des Landes, in dem die Betreuerin wohnt.
Diese können vom österreichischen Standard abweichen.
Im Wohnsitzstaat kann auch eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Rezeptgebühr
- Behandlungsbeitrag
- Selbstbehalt bei einem Krankenhausaufenthalt
Diese Kosten muss die Betreuerin im Wohnsitzstaat selbst bezahlen.




