2023 hat der Nationalrat die Einführung eines Angehörigenbonus beschlossen. Er gilt bei
- Selbst- und Weiterversicherung und
- ohne Selbst- und Weiterversicherung
Beantragen können ihn Personen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Eine Anpassung des Angehörigenbonus erfolgt erstmals ab 1. Jänner 2025. Im Kalenderjahr 2024 gebührt daher der Angehörigenbonus in unveränderter Höhe.
Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
