Wenn Einkommen, Bezugsquellen (Pflegegeld, anweitige Zuschüsse) und verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um Leistunge der 24 Stunden Betreuung zu sichern, kann eine Zuzahlung bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden.
Das Steirische Pflege- und Betreuungsgesetz sieht vor, dass dem Leistungsberechtigen die österreichische Mindestsicherung erhalten bleiben muss.
Kriterien zum Erhalt der Zuzahlung sind unter anderem:
- Förderzusage des Sozialministeriums für die 24h Betreuung muss vorhanden sein
- Nachweis sämtlicher Einkommensverhältnisse
- Nachweise über Vermögen sowie Kontoauszüge der vergangenen 12 Monate
- Vermittlungs- und Betreuungsverträge, Nachweis der Kosten der 24-h-Betreuung
Bei der Antragstellung helfen die Pflegedrehscheiben in der Steiermark.
Achtung!!!
Wenn man diese Zuzahlung zugestanden bekommen hat, unbedingt darauf achten, jede Erhöhung der Pflegestufe oder sonstigen Anstieg von Einkommen direkt an diezuständige Behörde melden! Der Bezieher der Förderung ist dazuverpflichtet.
Die Sachbearbeiter:innen können aber müssens sich über den jeweiligen Stand nicht informieren, um somit fristgerechte Handlungen zu setzen.
Die gesetzten Obergrenzen werden aber genau eingehalten. Das heißt, kommt es zu einer Überprüfung und es wird eine Erhöhung des Einkommens festgestellt, werden die Zuzahlung zurückgefordert.
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