Ersatzpflege -Kostenrückerstattung

Ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger, die/der einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, kann eine Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege gewährt werden. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.

Hier finden Sie die Vorraussetzungen und die Höhe der Förderung – bitte hier klicken!

Viele Informationen werden uns von verschiedenen Seiten herangetragen. Hier sammeln wir für Sie diese Informationen.

Wir werden alles, was uns Wissenswert erscheint, auf diese Seite stellen, ohne damit automatisch eine Empfehlung dafür abzugeben oder auf die Richtigkeit zu prüfen.  

Einmal monatlich informieren wir Sie über

  • unsere aktuellen Gesprächsrundentermine
  • Thema des monatlichen Wissensinputs
  • Veranstaltungen zum Thema Demenz
  • nützliche Informationen

Wir nutzen dazu den Dienst Mailchimp.

 

Gleich anmelden