Pflegegeld – Pflegegeldantrag

Menschen mit Demenz brauchen im Laufe der Erkrankung zunehmend Unterstützung und Betreuung und hier hilft das Pflegegeld, diese zu finanzieren.
Oft ist den An- bzw. Zugehörigen im Alltag nicht bewusst, was sie diesbezüglich schon alles übernommen haben, und daher mögen folgende Punkte einen Anhalt bieten, die geleistete Unterstützung und den Betreuungsbedarf zu notieren, um
sich auf den Besuch für die Begutachtung gut vorzubereiten.

Das Pflegegeld hilft, Entlastung zu finanzieren!

Es ist nie zu früh, einen Pflegegeldantrag zu stellen! 😊

Einen Pflegegeldantrag kann man unter www.sozialversicherung.at oder und www.österreich.gv.at herunterladen. 

Er ist beim zuständigen Versicherungsträger einzureichen.

 

Wenn Anträge auf Pflegegeld bzw. -erhöhung gestellt werden sollen, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten.

Die Diagnose Demenz an sich ist nicht Pflegegeld relevant. Die Erschwerniszulage erhält man nur bei aggressivem Verhalten, Weglauftendenzen oder Nachtunruhe, der zu pflegenden Person.

Es wird empfohlen ein Pflegetagebuch zu führen. In der Praxis ist es aber meistens zu aufwendig und die Zeit kann für sich selbst besser anderweitig genutzt werden.

Die folgenden Punkte sollten Sie deshalb vor der Antragsstellung gut auf Ihre Situation hin betrachten und kurz notieren:

Bedenken Sie bitte, jedes kleinste Detail kann wichtig sein, falsches Schamgefühl ist hier fehl am Platz.

Unsere Beispiele dienen als Orientierungshilfen und sind natürlich bei jedem unterschiedlich ausgeprägt.

Nach Antragstellung auf Pflegegeld, kommt es zu einem Hausbesuch durch medizinisches Personal (entweder Arzt/Ärztin oder DGKP). Bei diesem Hausbesuch soll der tatsächliche Pflegebedarf des zu betreuenden Menschen ermittelt werden.

Der Hausbesuch wird vorher angekündigt und es darf/soll auch eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Es ist sehr wichtig, dass wir als Angehörige auf die gestellten Fragen vorbereitet sind.

VORBEREITUNG AUF DIE BEGUTACHTUNG:

■ Pflegetagebuch
■ Aktueller Arztbrief
■ Pflegedokumentation bei bestehender Betreuung durch die Hauskrankenpflege
■ Medikamentenverordnung vom behandelnden Arzt/KH(nicht selbst geschrieben)

Uns ist selbst oft gar nicht bewusst, welcher zeitliche Aufwand mit scheinbar banalen Tätigkeiten tagtäglich anfällt, sodass oft eine viel zu niedrige Pflegestufe zuerkannt wird.
Um diese Tätigkeiten zu dokumentieren, soll ein „Pflegetagebuch“ geführt werden. Beim Hausbesuch wird dann ein Gutachten erstellt.
Anhand dieses Gutachtens entscheidet dann die zuständige Stelle über die Zuordnung zur entsprechenden Pflegestufe. Man bekommt eine schriftliche Mitteilung.

Gegen den Bescheid kann beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht zwar Klage eingebracht werden, aber das kostet natürlich auch wieder Zeit.

Deswegen lohnt es sich bereits im Vorfeld ein Tagebuch zu führen.

AK-Pflegeberatung: 

05 7799-2273: Unter dieser Nummer helfen die Expertinnen und Experten der AK-Pflegeberatung mit ihrem umfangreichen Wissen gerne weiter, wenn es um Hilfe im Alltag geht oder wenn Nahestehende Betreuung oder sogar Pflege brauchen.

Hier finden Sie nähere Informationen für die Anrechnung des Pflegegelds und wie sie es selber vorab schon einmal berechnen können. 

 

Für Leoben sind in der Arbeiterkammer folgende Personen zuständig:

AK Leoben, Sozialrechtsabteilung

leoben@akstmk.at

https://stmk.arbeiterkammer.at/ueberuns/bezirksstellen/Leoben.html

 

Mag. Patricia Schopf, 05-7799-3944

Dr. Ronald Tremmel,   05-7799-3943

 

SVS-Versicherte bzw. auch deren Witwen/Witwer erhalten Rechtsberatung/-hilfe bei der Wirtschaftskammer Steiermark in Sachen Pflegegeld. Nähere Informationen finden Sie hier.

Arbeiterkammer Tirol hat eine ausführliche Broschüre zum Pflegebedarf zusammengestellt.

Höhe des Pflegegeldes

2020 wurde das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht und jährlich valorisiert. Durch diese Erhöhung werden einerseits der Pflege zu Hause mehr Mittel zur Verfügung gestellt, andererseits im stationären Bereich die Sozialhilfebudgets der Länder entlastet, weil aus dem Pflegegeld ein höherer Deckungsbeitrag zur Verfügung steht.

Die aktuellen Beträge können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Pflegebedarf in Stunden pro MonatStufeBetrag in Euro (monatlich, 2025)
mehr als 65 Stunden1200,80
mehr als 95 Stunden2370,30
mehr als 120 Stunden3577,00
mehr als 160 Stunden4865,10
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist51.175,20
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist61.641,10
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt72.156,60

Erschwerniszuschlag

Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwerniszuschlag pauschal in der Höhe von 45 Stunden angerechnet.

-> Hier ist es aber besonders wichtig, sich gut vorzubereiten -Demenz allein als Diagnose bringt nicht automatisch diesen Zuschlag – Lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten!!

Bereiten Sie sich gut auf den Hausbesuch vor. Wir empfehlen das Führen eines Pflege-Tagebuchs!

Nutzen Sie dazu am besten gleich die App der AK Salzburg „Mein Pflegegeld„. So werden Sie bereits ganz gezielt auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Betreuung und alltäglichen Unterstützungen herangeführt und erhalten bereits eine kleine Auswertung, welche Pflegestufe passend wäre.

Wobei unterstützen Sie in der Früh, zu Mittag, am Nachmittag, am Abend, Nachts?

Mobilität:
Aufstehen vom Bett, Aufstehen vom Rollstuhl, Stehen, Gehen/Bewegen, Treppen
steigen, Lagewechsel im Bett, Begleitung zum Arzt/zur Therapie etc.
In welcher Form erfolgt die
Körperpflege:
Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen/Haarpflege, Zahn-/Mundpflege, An-
/Auskleiden, Nagelpflege, Kanülen-Pflege, etc.
Ernährung:
Mahlzeiten zubereiten, mundgerechtes Zubereiten, Unterstützung bei der
Essensaufnahme, Sondennahrung, Einnahme von Medikamenten etc.
Toilette:
Toilettenbesuch, Wechsel von Inkontinenzhilfsmittel, Reinigung bei
Inkontinenz, Stoma-Pflege, Kathederpflege, Einlauf
Haushalt:
Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Reinigung der Bett- und Leibwäsche, Heizen
der Wohnung etc.
Individuelles:
Alles notieren, wo noch Hilfe notwendig ist

Regelmäßige Hilfestellungen
• An- und Ausziehen von Stützstrümpfen
• Anlegen und Wechseln von Bandagen
• Einläufe machen
• Katheter-Pflege
• An- und Ausziehen von Korsett/Stützmieder
• Anus praeter Pflege
• Kanülen-/Sonden-Pflege
• Hilfe bei Medikamenteneinnahme
• Motivationsgespräche
• Besorgen von Nahrungsmitteln/Medikamenten/Bedarfsgütern
• Reinigen der Wohnung und persönlicher Gebrauchsgegenstände
• Pflege der Leib- und Bettwäsche
• Notwendige Begleitung innerhalb der Wohnung
• Mobilität (Begleitung außerhalb des Wohnbereichs)
• Beheizen des Wohnraums und/oder Besorgung des Heizmaterials

Erschwerende Faktoren

• Körpergewicht über 80 kg
• Hauterkrankungen
• Patient hat mehreren Erkrankungen
• Eingeschränkte Beweglichkeit
• Versteifung der Arm- und/oder Beingelenke
• Lähmung oder stark verkrampfte Muskulatur
• Fehlstellung/Amputation von Armen und/oder Beinen
• Unkontrollierte Bewegungen wie z.B. starkes Zittern
• Keine Greif- und Griffsicherheit
• Schwindel
• Sturzneigung
• Kein Heben der Arme über den Kopf möglich
• Kein Anziehen der Schuhe möglich
• Schluckstörungen/Atemstörungen
• Hohes Schmerzempfinden
• Pflegeerschwerende räumliche Verhältnisse
• Auf Rollstuhl angewiesen
• Stuhl- oder Harninkontinenz
• Vermehrtes Schwitzen
• Stuhlschmieren
• Starke Hörbeeinträchtigungen
• Starke Sehbeeinträchtigungen
• Sauerstoffgerät notwendig
• Schwere geistige oder psychische Behinderung
• Defizite in der Orientierung
• Antriebsstörung

• Störung der sozialen Funktion
• Störung der emotionalen Kontrolle
• Sonstiges – selbst auszufüllen
Täglicher Pflegebedarf
• Komplette oder Teil Körperpflege bzw. kein Aufwand damit
• Zubereitung von Speisen: gänzlich, Mithilfe oder kein Aufwand
• Eingeben von bereits zerkleinerter Nahrung, Sondenernährung
• Notdurft: Hilfe bei der noch selbständigen Verrichtung: gänzlich, teilweise, kein
Aufwand
• Reinigung bei Inkontinenz
• An-/Auskleiden tägliche Betreuung gänzliche Übernahmen, teilweise Mithilfe, kein
Aufwand
Besonders qualifizierte Hilfe
• Dauernde Rufbereitschaft, aber nicht dauernde Anwesenheit in der Wohnung
notwendig
• Regelmäßige Nachschau in relativ kurzen, aber planbaren Zeitabständen notwendig
(mind. 1x nachts)
• Mehr als 5 Betreuungs- oder Hilfsmaßnahmen notwendig davon mind. 1x nachts
• Zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, die regelmäßig während Tag und
Nach notwendig sind
• Dauernde Anwesenheit während des Tages und der Nacht, da die Möglichkeit der
Eigen- und Fremdgefährdung gegeben ist.
• Keine zielgerichteten Bewegungen der 4 Extremitäten möglich
Einstufung nach Diagnose:
Nutzung eines Rollstuhls zur eigenständigen Lebensführung aufgrund von:
• Querschnittslähmung
• Beidseitige Beinamputation
• Genetische Muskeldystrophie
• Multiple Sklerose
• Infantile Cerebralparese
• Patient hat hochgradige Sehbehinderung
• Patient ist blind
• Patient ist blind und hat ein hochgradig eingeschränktes Hörvermögen

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