- Wissenswertes -

Pflegegeld

AK-Pflegeberatung: 

05 7799-2273: Unter dieser Nummer helfen die Expertinnen und Experten der AK-Pflegeberatung mit ihrem umfangreichen Wissen gerne weiter, wenn es um Hilfe im Alltag geht oder wenn Nahestehende Betreuung oder sogar Pflege brauchen.

Hier finden Sie nähere Informationen für die Anrechnung des Pflegegelds und wie sie es selber vorab schon einmal berechnen können. 

 

Für Leoben sind in der Arbeiterkammer folgende Personen zuständig:

AK Leoben, Sozialrechtsabteilung

leoben@akstmk.at

https://stmk.arbeiterkammer.at/ueberuns/bezirksstellen/Leoben.html

 

Mag. Patricia Schopf, 05-7799-3944

Dr. Ronald Tremmel,   05-7799-3943

 

SVS-Versicherte bzw. auch deren Witwen/Witwer erhalten Rechtsberatung/-hilfe bei der Wirtschaftskammer Steiermark in Sachen Pflegegeld. Nähere Informationen finden Sie hier.

Arbeiterkammer Tirol hat eine ausführliche Broschüre zum Pflegebedarf zusammengestellt.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Tipp: Um den Pflegeaufwand bei einer Einstufung besser argumentieren zu können, zahlt es sich aus ein Pflegetagebuch zu führen.
Nach Antragstellung auf Pflegegeld, kommt es zu einem Hausbesuch durch medizinisches Personal (entweder Arzt/Ärztin oder DGKP). Bei diesem Hausbesuch soll der tatsächliche Pflegebedarf des zu betreuenden Menschen ermittelt werden.
Der Hausbesuch wird vorher angekündigt und es darf/soll auch eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Es ist sehr wichtig, dass wir als Angehörige auf die gestellten Fragen vorbereitet sind.
 
VORBEREITUNG AUF DIE BEGUTACHTUNG:
■ Pflegetagebuch
■ Aktueller Arztbrief
■ Pflegedokumentation bei bestehender Betreuung durch die Hauskrankenpflege
■ Medikamentenverordnung vom behandelnden Arzt/KH (nicht selbst geschrieben)
 
Uns ist selbst oft gar nicht bewusst, welcher zeitliche Aufwand mit scheinbar banalen Tätigkeiten tagtäglich anfällt, sodass oft eine viel zu niedrige Pflegestufe zuerkannt wird.
Um diese Tätigkeiten zu dokumentieren, soll ein „Pflegetagebuch“ geführt werden. Beim Hausbesuch wird dann ein Gutachten erstellt.
Anhand dieses Gutachtens entscheidet dann die zuständige Stelle über die Zuordnung zur entsprechenden Pflegestufe. Man bekommt eine schriftliche Mitteilung.
Gegen den Bescheid kann beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht zwar Klage eingebracht werden, aber das kostet natürlich auch wieder Zeit.
 
Deswegen lohnt es sich bereits im Vorfeld ein Tagebuch zu führen.
App-Version als Pflegetagebuch

Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit via Smartphone eine App zu nutzten, z.B. Mein Pflegegeld von der AK Salzburg.

Wissen zusammengetragen

Viele Informationen werden uns von verschiedenen Seiten herangetragen. Hier sammeln wir für Sie diese Informationen.

Wir werden alles, was uns Wissenswert erscheint, auf diese Seite stellen, ohne damit automatisch eine Empfehlung dafür abzugeben oder auf die Richtigkeit zu prüfen.  

Kategorien
Suche

Einmal monatlich informieren wir Sie über

  • unsere aktuellen Gesprächsrundentermine
  • Thema des monatlichen Wissensinputs
  • Veranstaltungen zum Thema Demenz
  • nützliche Informationen

Wir nutzen dazu den Dienst Mailchimp.

 

Gleich anmelden