
Zuzahlung zur 24-Stunden-Betreuung durch das Land Steiermark
Wenn Einkommen, Bezugsquellen (Pflegegeld, anweitige Zuschüsse) und verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um Leistunge der 24 Stunden Betreuung zu sichern, kann eine Zuzahlung bei der Bezirksverwaltungsbehörde